Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft für Funktionsdiagnostik DIR-System ® GmbH & Co KG
I. Allgemeines
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Gesellschaft für Funktionsdiagnostik DIR-System ® GmbH & Co KG (DIR) und dem Kunden, gleich ob sie Kauf, Nutzungsüberlassung oder Dienstleistung zum Inhalt haben, sind die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Unsere Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
II. Angebot, Leistungsumfang und Preise
1. Für den Leistungsumfang ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Der Kunde ist an die Bestellung/Beauftragung 4 Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung/des Auftrags innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen oder die Lieferung bereits erfolgt ist.
3. Unsere Preise gelten grundsätzlich netto ab unserem Geschäftssitz, evtl. Versand- und Verpackungskosten sowie die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer werden gesondert berechnet. Die Berechnung erfolgt zu unseren am Tag der Bestellung/Beauftragung gültigen Listenpreisen.
III. Zahlungsbedingungen
1. Die Zahlung unserer Rechnung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sofort bei Auftragsbestätigung ohne Abzug in bar zu erfolgen.
2. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, wobei der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten bleibt.
3. Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden sind nur statthaft, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
IV. Lieferung und Versand
1. Lieferfristen und -termine geltend nur annähernd, es sei denn, dass eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben wurde. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung eventuell vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen sowie vor Eingang des Rechnungsbetrages. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Geschäftssitz verlassen hat oder die Abholbereitschaft mitgeteilt ist.
2. Etwaige Vertragsänderungen berechtigen uns, die Lieferzeiten neu festzulegen. Teillieferungen sind zulässig.
3. Bei Störungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände wie z.B. Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Ausfall von Produktionsmitteln verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit.
4. Kommt der Kunde in Annahme- oder Zahlungsverzug oder lehnt er die Annahme der bestellten Ware ernsthaft und endgültig ab, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und neben sonstigen nach diesem Vertrag und/oder gesetzlichen Regelungen gegebenen Ansprüchen Schadenersatz zu verlangen.
5. .Der Versand erfolgt im Auftrag, auf Kosten und Gefahr des Kunden.
V. Mängel und Gewährleistung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns gelieferten Waren unverzüglich zu prüfen. Evtl. Beanstandungen müssen gleichfalls unverzüglich nach Lieferung durch den Kunden schriftlich gerügt werden. Beanstandungen bleiben unberücksichtigt, soweit sie auf unsachgemäßer Verwendung des Kaufgegenstandes oder fehlerhafter Montage seitens des Kunden oder eines Dritten beruhen. Ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt, es sei denn, es liegt ein versteckter Mangel vor. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
2. Der DIR ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
VI. Haftung
Bei Vertragsverletzung durch uns oder einen von uns beauftragten Erfüllungsgehilfen haften wir nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit für den zum Zeitpunkt der Lieferung vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Personenschäden unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen.
VI. Eigentumsvorbehalt
Unsere Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
VII. Absagen und widerrufsrecht bei schulungen
Sie können Ihre Anmeldung bis 4 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei widerrufen. Bei einer Stornierung Ihrer Anmeldung innerhalb von 4 Wochen vor Seminarbeginn bis 14 Tage vor Seminarbeginn erheben wir 50% der Seminargebühr (dabei wird der Tag des Seminarbeginns nicht mitgerechnet). Danach, oder bei Nichterscheinen des Seminarteilnehmers, stellen
wir Ihnen die volle Seminargebühr in Rechnung. Sie sind berechtigt, an Ihrer Stelle einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu entsenden.
Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen und technischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Referenten) vor. Bei einer Absage durch uns werden wir versuchen, Sie auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern Sie hiermit einverstanden
sind. Andernfalls erhalten Sie Ihre bezahlten Gebühren zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Durchführungsabweichung
Wir behalten uns vor, Termine und Durchführungsorte zu ändern.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Der Kunde ist nicht berechtigt, uns gegenüber bestehende Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte abzutreten oder Dritte zur Geltendmachung im eigenen Namen zu ermächtigen.
2. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Essen. Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche Streitigkeiten, die sich zwischen uns und dem Kunden aus dem geschlossenen Vertrag sowie sämtlichen Ansprüchen aus der Geschäftsverbindung ergeben, ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch zur Klageerhebung am Hauptsitz des Kunden berechtigt.
3. Es gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Auf Verträge, bei denen der Kunde seinen Sitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, findet das CISG-Abkommen keine Anwendung.
4. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.